Regelmäßige Elektrogeräteprüfungen durch Fachkundige Prüfer schützen Sie vor wirtschaftlichen Schäden. Wird in einem Schadenfall nachgewiesen, dass ein nicht geprüftes Gerät einen Brand verursacht hat, schließt die Versicherung eine Haftung aus. Gleiches gilt für Personenschäden. Auch in diesem Fall verweigern die Berufsgenossenschaften die Leistung. Im Falle eines Schadens muss der Unternehmer den einwandfreien Zustand seiner Elektrogeräte nachweisen. Der Nachweis erfolgt in Form von Prüfprotokollen, aus denen exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat. Eine Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht wird mit Bußgeld belegt.
Wir prüfen hierbei alle elektrisch betriebenen Geräte, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind. Dazu gehören z.B. elektrische Bürogeräte wie Drucker, Computer, Steckdosenleisten, Lampen aber auch Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Staubsauger, Kabeltrommeln, elektrische Küchengeräte und Fernseher.
Unsere Prüfung umfasst:
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Leitern und Tritte sind technische Arbeitsmittel und stellen eine Gefahrenquelle dar. Für Unternehmer die Leitern im Betrieb einsetzen, besteht eine Prüfpflicht: Leitern und Tritte müssen regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden:
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch.
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